Der SiGeKo und Sicherheit auf dem Bau
Wenn es um Sicherheit auf dem Bau geht, sind Dachdecker und Zimmerer ganz besonders betroffen: Für sie sind überprüfbare Sicherheitsmaßnahmen schlichtweg lebensnotwendig. Für deren Planung und Koordination gibt es den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator SiGeKo.
Aber was genau sind eigentlich dessen Aufgaben? Und wer ist letztendlich für die Sicherheit des einzelnen Arbeiters verantwortlich?
Mit zahlreichen Regelungen und Bestimmungen hat der Gesetzgeber ein ebenso umfangfreiches wie teilweise schwer zu erfassendes rechtliches Sicherheitskonzept für Handwerker auf der Baustelle und damit auch für Dachdecker und Zimmerer geschaffen. Dabei wird deutlich, dass es in den seltensten Fällen nur eine verantwortliche Person für die Sicherheit gibt. Viel mehr sollte es ein möglichst koordiniertes Zusammenspiel aus Arbeitgebern und SiGeKo für die Rahmenbedingungen sowie den einzelnen Beschäftigten sein, die sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit dann auch an die geforderten Maßnahmen halten.
Neben dem bereits erwähnten SiGeKo gibt es noch weitere Regeln zur Sicherheit auf dem Bau:
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
- Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wie Arbeitgeber ein sicheres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen können, indem sie bestimmte Vorschriften einhalten. Dazu gehört z. B., bestimmte Bereiche frei von Gegenständen zu halten, die Verletzungen oder andere Unfälle verursachen könnten und ihnen bei Bedarf Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) soll Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten.
- Die Baustellenverordnung (BaustellV) zielt auf die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden ab. In der Baustellenverordnung sind auch die Aufgaben des SiGeKo verankert.
Die rechtliche Grundlage für die Sicherheit auf dem Bau ist die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung. In dieser ist klar definiert, dass jeder Arbeitgeber für die Sicherheit seines Teams bzw. seiner Beschäftigten auf der Baustelle verantwortlich ist. Gleichzeitig werden die Arbeitgeber in dieser Verordnung zum Thema Baustellensicherheit auch dazu verpflichtet, diese zu koordinieren. Dafür gibt es den sogenannten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz „SiGeKo“.
Als Auftrag gebende Personen mitverantwortlich sind Architekten, Bauleiter, Bauherren oder sonstige Koordinatoren. Sie müssen z. B. sicherstellen, dass sich die Arbeitgeber auf einen SiGeKo einigen.
Wenn verschiedene Gewerke auf einer Baustelle tätig sind, fällt es schwer, die notwenigen Sicherheitsvorkehrungen zu koordinieren. Deshalb gelten laut §3 der Baustellenverordnung folgende Regelungen:
- Ein SiGeKo ist Pflicht, wenn mehrere Arbeitgeber oder Gewerke auf der Baustelle tätig sind.
- Ein SiGeKo ist Pflicht, wenn besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden.
- Der SiGeKo kann ein externer Beauftragter, ein entsprechend qualifizierter Bauherr oder eine entsprechend qualifizierte Person der beteiligten Firmen sein.
- Ist nur ein Arbeitgeber tätig, müssen lediglich die allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes beachtet werden.
Ebenso gut zu wissen: Laut §2 der Baustellenverordnung muss eine Baustelle bei der zuständigen Behörde vorangekündigt werden. In der Regel ist dies das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz. Die Meldung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Für den damit verbundenen Sicherheits- und Gesundheitsplan ist auch der SiGeKo zuständig.
In diesen Fällen muss eine Baustelle vorangekündigt sein
- Die Bauarbeiten auf der Baustelle dauern vermutlich länger als 30 Tage und es sind dann mindestens 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig;
oder - der Umfang der Arbeiten beträgt unabhängig von der Dauer mindestens 500 Manntage.
- Die Pflicht zur Vorankündigung besteht auch schon ab einem Arbeitgeber.
- Sind mehrere Arbeitgeber tätig, muss auch ein Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellt werden.
- Laut Baustellenverordnung muss dieser Plan die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen enthalten sowie ggf. besondere Maßnahmen für die gefährlichen Arbeiten enthalten. Die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans bedingt also auch immer die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators.
- Planung und Durchführung der auf der Baustelle auszuführenden Arbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anweisungen und Schutzmaßnahmen
- Kontrolle der korrekten Befolgung der Anweisungen und Ergreifen von Maßnahmen, wenn diese nicht eingehalten werden
- Koordinierung der Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz im Allgemeinen.
Zur Koordinierung der Maßnahmen gehören im Einzelnen:
- Schulung
- Unfallverhütung und -vorsorge
- Instandhaltung der Ausrüstung
- Risikobewertung und Notfallvorbereitung
- Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. Planung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
- Meldung von Arbeitsunfällen innerhalb der gesetzlichen Frist von 48 Stunden
- Untersuchung der Gründe für einen Arbeitsunfall
- Schutzhelme und Schutzkleidung tragen, insbesondere bei Arbeiten in der Höhe
- In unmittelbarer Nähe von Absturzkanten nur mit Sicherung wie z. B. möglichst engmaschigen Netzen arbeiten – und bei fehlenden Absturzsicherungen auf den Mangel hinweisen
- Auf Anschlagseinrichtungen für Holzbauarbeiten achten
- Besser auf einem freigegebenen und vollständigen Gerüst und möglichst wenig auf sturzgefährdeten Leitern arbeiten – laut BG Bau passieren 50% aller schweren und schwersten Arbeitsunfälle auf Leitern
- Leitern nur mit einer Rutschmatte oder Gummifüßen verwenden
- Vorsicht beim Betreten von nicht durchbruchsicheren Dachflächen – auch wenn diese stabil aussehen
- Lichtschächte oder Bodenöffnungen mit tragfähigen und nicht verschiebbaren Abdeckungen sichern
- Zimmerer sollten möglichst viel Vormontage am sicheren Boden erledigen
Warum ist die Sicherheit auf der Baustelle ein so wichtiges Thema?
Welche Faktoren sind für die Sicherheit auf der Baustelle entscheidend?
Wie hoch sind die Kosten für einen SiGeKo?
Wo kann ich weiterführende Informationen zum Thema Sicherheit auf der Baustelle finden?
• Generelles Infoportal zur Baustellensicherheit: https://www.bau-auf-sicherheit.de/
• YouTube-Kanal der Seite https://www.youtube.com/channel/UCNCkc9U76cR3Jpb0WkGPgRQ/videos
• Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung von Baustellen: https://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/
Für Dachdecker und Zimmerer gibt es zudem branchenspezifische Seiten und Dokumente, wie z. B.
• https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/absturz/absturz-und-durchsturz-vermeiden/
• https://www.bgbau.de/die-bg-bau/ueber-uns/netzwerk-und-kooperationen/wir-zimmern-sicher/